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Mourad Massaoudi

Leasingrücknahme Gutachten


Leasingrücknahme Gutachten schützt vor Überraschungen


Naht das Ende eines Leasingvertrags, ist ein neutrales Leasingrücknahme Gutachten für das Fahrzeug sinnvoll. Denn oft fordern Leasinggeber hohe Zahlungen für eine angebliche Differenz zwischen tatsächlichem und vereinbartem Restwert. Vom Autohaus unabhängige Gutachter erstellen für Sie ein neutrales Leasingrücknahme Gutachten und beraten Sie über eventuell erforderliche Maßnahmen und damit verbundene Kosten.


Unabhängige Gutachter für Leasingrücknahme Gutachten


Läuft ein Leasingvertrag aus und verzichtet der Leasingnehmer auf den Übergang des Fahrzeugs in sein Eigentum, erstellt der Leasinggeber ein Leasingrücknahme Gutachten. Auf Basis dieses Gutachtens ermittelt er die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem und tatsächlichem Restwert. Liegt der Fahrzeugwert laut Leasingrücknahme Gutachten unter dem vereinbarten Restwert, bezahlen Sie als Fahrzeughalter den Differenzbetrag. Beträge in Höhe von 2.000 Euro und mehr für eine angeblich überdurchschnittliche Wertminderung durch Schäden sind keine Seltenheit.


Doch wie stellen Sie sicher, dass das Leasingrücknahme Gutachten neutral erstellt wurde? Immerhin arbeitet das Autohaus mit hoher Wahrscheinlichkeit seit vielen Jahren mit dem Sachverständigen zusammen. Die Lösung ist ein eigenes Leasingrücknahme Gutachten durch einen zuverlässig neutralen Sachverständigen wie die Kfz Gutachter-Team.


Leasingrücknahme Gutachten - was wird kontrolliert


Für das Leasingrücknahme Gutachten prüft der Sachverständige das gesamte Fahrzeug auf seinen altersgerechten Zustand. Die Kontrolle der Karosserie auf wertmindernde Beschädigungen wie gehört genauso dazu wie die Prüfung des technischen Zustands oder des Innenraums auf Schäden und Verschmutzungen.


Alle Mängel dokumentiert der Kfz Gutachter schriftlich und mit Foto und führt für das Leasingrücknahme Gutachten eine korrekte Kalkulation durch. Dafür nutzt er speziell dafür entwickelte und anerkannte Kalkulationsprogramme.


Die Kalkulation der wertmindernden Schäden berücksichtigt das Alter und die gelaufene Kilometerzahl des Fahrzeugs. Immerhin sind bei einem sechs Jahre alten Fahrzeug beispielsweise kleinere Lackschäden durch Steinschlag normal. Dies gilt ebenfalls für alle Abnutzungserscheinungen wie Scheuerstellen in der Polsterung oder farbliche Veränderungen an den Türgriffen oder der Stoßstange. Solche Wertminderungen darf der Leasinggeber keinesfalls in Rechnung stellen.


Wichtiger Tipp zur vereinbarten Restwertklausel


Obwohl das Fahrzeug optisch in einem guten Zustand ist und laut Leasingrücknahme Gutachten dem marktüblichen Restwert entspricht, fordert der Leasinggeber eine Nachzahlung. In diesen Situationen ist der im Vertrag vereinbarte kalkulierte Restwert häufig bewusst zu hoch angesetzt. Diese Vorgehensweise nutzen Leasinggeber immer wieder, um die Leasingrate zu reduzieren und dem zukünftigen Leasingnehmer ein auf den ersten Blick besonders günstiges Angebot vorzulegen. Allerdings handelt sich dabei um eine bewusste Täuschung und der Vertrag ist eventuell ungültig.


Ist die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem Rückgabewert und dem Rückgabewert laut neutralem Leasingrücknahme Gutachten auffällig hoch, lohnt es sich, den Vertrag vor der Rückgabe von einem Anwalt prüfen zu lassen.

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